Hausordnung Version ab 2020
Vorbemerkungen
Wo viele Menschen miteinander arbeiten, sind vereinbarte Regeln des Umgangs miteinander und mit den zur Verfügung gestellten Arbeitsmitteln unumgänglich. Sie sollen der Entwicklung und Erhaltung eines Arbeitsklimas dienen, das von gegenseitiger Achtung und Toleranz getragen ist und eine Arbeitsumgebung gestalten, in der sich alle wohl fühlen können.
Schüler, Lehrer und Mitarbeiter des Gymnasiums „Am Thie“ gehen freundlich und höflich miteinander um, achten auf Pflege und Erhalt des Inventars, auf Sauberkeit und Ordnung innerhalb der Schulgebäude und es Schulgeländes.
Unterricht
- Der Einlass in das Schulgebäude erfolgt für Fahrschüler 30 Minuten, für andere Schüler 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn. Schüler und Lehrer erscheinen spätestens 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn im Schulgebäude.
- Über das Verhalten in den Fachräumen belehren die entsprechenden Fachlehrer aktenkundig.
- Die Garderobe wird im Unterrichtsraum an den dafür vorgesehenen Plätzen abgelegt.
- Während des Unterrichts verhält sich jeder so, dass kein anderer gestört wird. Essen ist nicht gestattet. Eine Ausnahme bilden mehrstündige Klausuren. Kaugummikauen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten. Handys sind im Unterricht generell abzuschalten und in den Handyboxen zu verstauen.
- Veranstaltungen außerhalb der Unterrichtszeiten sind jeweils bis Mittwoch der Vorwoche der Schulleitung zu melden. Die aufsichtsführenden Personen sind für die Sicherheit und Ordnung verantwortlich.
- Toilettengänge erfolgen nur in Ausnahmefällen während des Unterrichts.
Pausen
- Bei jedem Raumwechsel verlassen die Klassen ihre Räume in einem ordentlichen Zustand unter der Verantwortung der Schüler und des Lehrers. Nach der letzten Stunde sind alle Stühle auf die Tische zu stellen und die Tafel nass abzuwischen.
- In den kleinen Pausen halten sich die Schüler entweder in den Fachräumen unter Aufsicht des Fachlehrers oder vor den Fachräumen auf. Das Schulgelände wird nicht verlassen.
- In den großen Pausen verlassen alle Schüler, soweit sie nicht besondere Aufgaben haben, die Flure und halten sich auf dem dafür vorgesehenen Pausengelände auf. Das Einnehmen des Mittagessens kann in Haus II erfolgen.
- Bei ungünstiger Witterung während der großen Pause wird in Haus II abgeklingelt. Die Schüler halten sich dann im Atrium bzw. in den Räumen des Hauses II auf.
- Jegliche Einnahme von Suchtmitteln ist in den allgemeinen Aufenthaltsbereichen der Schüler und Lehrer nicht gestattet. Eine raucherfreie Bannmeile (Bürgersteig Friedensstraße und Verbindung Friedensstraße – Park) wird von allen respektiert.
- Die Schüler der Klassen 7-10 dürfen sich in den Freistunden aus dem Aufsichtsbereich der Schule nur entfernen, wenn sie eine besondere Genehmigung vorweisen können. Für die Schüler der 11. und 12. Klassen gilt diese Genehmigung als grundsätzlich erteilt.
- Müll muss in den dafür vorgesehenen Behältern entsorgt werden. Auf dem Schulgelände wird das Prinzip der Mülltrennung angewendet.
- In der Bibliothek ist stets auf ruhiges Verhalten zu achten und die Bibliotheksordnung einzuhalten.
Parken
Fahrräder und PKW dürfen auf nur dafür vorgesehene Flächen des Schulgeländes abgestellt werden. Die Parkfläche zwischen Turnhalle und Hauptgebäude ist für Lehrer und Gäste reserviert. Für die abgestellten Fahrzeuge wird keine Haftung übernommen.
Digitale Endgeräte (Tablet/Laptop o.ä.)
- Klassen K05 bis K08: Die Nutzung privater Endgeräte im Unterricht ist in diesen Klassen nicht gestattet, um eine ungestörte Lernumgebung zu gewährleisten.
- Klassen K09 bis K12: Schülerinnen und Schüler dürfen private Endgeräte im Unterricht verwenden, insbesondere zum Erstellen von Mitschriften.
Die Lehrkräfte behalten sich vor, die Nutzung privater Endgeräte zeitweise einzuschränken oder ganz zu untersagen, wenn es pädagogisch sinnvoll ist. Das gilt beispielsweise bei schriftlichen Leistungserhebungen oder während der Arbeit mit dem Lehrbuch.
Handynutzung
- Während der Schulzeit ist die Nutzung von Handys grundsätzlich auf dem gesamten Schulgelände nicht gestattet. Bitte folgende Ausnahmen beachten:
- Klasse K05: Handys müssen generell in der Tasche bleiben, auch während der großen Pausen. Eine Nutzung ist nur bei dringendem Bedarf erlaubt, beispielsweise bei einem Elternanruf. Die Nutzung darf nur mit Zustimmung des Fachlehrers oder des Aufsichtspersonals erfolgen.
- Klassen K06 bis K12: Während des Unterrichts oder beim Aufenthalt im Unterrichtsraum sind die Handys in der Schultasche aufzubewahren. Die Nutzung ist nur erlaubt, wenn der Fachlehrer dazu auffordert, z.B. zu Recherchezwecken (mit WLAN-Voucher).
- Zeitliche Ausnahmeregelung: Die Nutzung der Handys in den Klassen K06 bis K12 ist nur in der Zeit von 11:35 bis 11:45 Uhr gestattet. Über eventuelle Vertretungen oder Ausfälle werden die Schülerinnen und Schüler rechtzeitig informiert. Nach dieser Zeit sind die Handys wieder in der Tasche zu verstauen.
- Freistunden: Während der Freistunden (nicht in den großen Pausen) ist die Nutzung der Handys erlaubt.
- Notfälle: Die Eltern können im Notfall die Schülerinnen und Schüler über das Sekretariat telefonisch erreichen.
Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) und Regelungen zu Vorträgen
Im Unterricht kann die Lehrkraft die Nutzung von KI bei Bedarf einschränken. In solchen Fällen sollen die Schülerinnen und Schüler ihre Aufgaben auf Papier schreiben.
- Die Nutzung von KI bei Vorträgen und Hausaufgaben ist erlaubt.
- Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, die Nutzung von KI vorher anzuzeigen.
- Um den Grad der KI-Nutzung für die Bewertung einschätzen zu können, kommt es bei Vorträgen vermehrt zu Rückfragen, die einem Prüfungsgespräch entsprechen.
- Karteikarten, gedruckt sowie handschriftlich, sind für Vorträge erlaubt. Dabei sollten keine zusammenhängenden Sätze geschrieben werden.
Unterrichts- und Pausenzeiten
- Stunde 7.10 – 7.55 Uhr
- Stunde 8.05 – 8.50 Uhr
- Stunde 8.55 – 9.40 Uhr
Frühstückspause
- Stunde 10.05 – 10.50 Uhr
- Stunde 10.55 – 11.40 Uhr
Mittagspause
- Stunde 12.10 – 12.55 Uhr
- Stunde 13.00 – 13.45 Uhr
- Stunde 13.55 – 14.40 Uhr
- Stunde 14.45 – 15.30 Uhr
Verstöße gegen die Hausordnung werden mit Erziehungs- bzw. Ordnungsmaßnahmen in Form von
– Arbeitseinsätzen auf dem Schulgelände
– Regresspflicht bei mutwilliger Zerstörung
– und anderen Schulstrafen
geahndet.
Die Schulleitung