Hausordnung

Hausordnung Version ab 2020

 Vorbemerkungen

Wo viele Menschen miteinander arbeiten, sind vereinbarte Regeln des Umgangs miteinander und mit den zur Verfügung gestellten Arbeitsmitteln unumgänglich. Sie sollen der Entwicklung und Erhaltung eines Arbeitsklimas dienen, das von gegenseitiger Achtung und Toleranz getragen ist und eine Arbeitsumgebung gestalten, in der sich alle wohl fühlen können.

Schüler, Lehrer und Mitarbeiter des Gymnasiums „Am Thie“ gehen freundlich und höflich miteinander um, achten auf Pflege und Erhalt des Inventars, auf Sauberkeit und Ordnung innerhalb der Schulgebäude und es Schulgeländes.

Unterricht

  1. Der Einlass in das Schulgebäude erfolgt für Fahrschüler 30 Minuten, für andere Schüler 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn. Schüler und Lehrer erscheinen spätestens 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn im Schulgebäude.
  2. Über das Verhalten in den Fachräumen belehren die entsprechenden Fachlehrer aktenkundig.
  3. Die Garderobe wird im Unterrichtsraum an den dafür vorgesehenen Plätzen abgelegt.
  4. Während des Unterrichts verhält sich jeder so, dass kein anderer gestört wird. Essen ist nicht gestattet. Eine Ausnahme bilden mehrstündige Klausuren. Kaugummikauen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten. Handys sind im Unterricht generell abzuschalten und in den Handyboxen zu verstauen.
  5. Veranstaltungen außerhalb der Unterrichtszeiten sind jeweils bis Mittwoch der Vorwoche der Schulleitung zu melden. Die aufsichtsführenden Personen sind für die Sicherheit und Ordnung verantwortlich.
  6. Toilettengänge erfolgen nur in Ausnahmefällen während des Unterrichts.

Pausen

  1. Bei jedem Raumwechsel verlassen die Klassen ihre Räume in einem ordentlichen Zustand unter der Verantwortung der Schüler und des Lehrers. Nach der letzten Stunde sind alle Stühle auf die Tische zu stellen und die Tafel nass abzuwischen.
  2. In den kleinen Pausen halten sich die Schüler entweder in den Fachräumen unter Aufsicht des Fachlehrers oder vor den Fachräumen auf. Das Schulgelände wird nicht verlassen.
  3. In den großen Pausen verlassen alle Schüler, soweit sie nicht besondere Aufgaben haben, die Flure und halten sich auf dem dafür vorgesehenen Pausengelände auf. Das Einnehmen des Mittagessens kann in Haus II erfolgen.
  4. Bei ungünstiger Witterung während der großen Pause wird in Haus II abgeklingelt. Die Schüler halten sich dann im Atrium bzw. in den Räumen des Hauses II auf.
  5. Jegliche Einnahme von Suchtmitteln ist in den allgemeinen Aufenthaltsbereichen der Schüler und Lehrer nicht gestattet. Eine raucherfreie Bannmeile (Bürgersteig Friedensstraße und Verbindung Friedensstraße – Park) wird von allen respektiert.
  6. Die Schüler der Klassen 7-10 dürfen sich in den Freistunden aus dem Aufsichtsbereich der Schule nur entfernen, wenn sie eine besondere Genehmigung vorweisen können. Für die Schüler der 11. und 12. Klassen gilt diese Genehmigung als grundsätzlich erteilt.
  7. Müll muss in den dafür vorgesehenen Behältern entsorgt werden. Auf dem Schulgelände wird das Prinzip der Mülltrennung angewendet. 
  8. In der Bibliothek ist stets auf ruhiges Verhalten zu achten und die Bibliotheksordnung einzuhalten.

Parken

Fahrräder und PKW dürfen auf nur dafür vorgesehene Flächen des Schulgeländes abgestellt werden. Die Parkfläche zwischen Turnhalle und Hauptgebäude ist für Lehrer und Gäste reserviert. Für die abgestellten Fahrzeuge wird keine Haftung übernommen.

Unterrichts- und Pausenzeiten

  1. Stunde                        7.10     –           7.55 Uhr
  2. Stunde                        8.05     –           8.50 Uhr  
  3. Stunde                        8.55     –           9.40 Uhr

Frühstückspause

  1. Stunde                        10.05   –           10.50 Uhr
  2. Stunde                        10.55   –           11.40 Uhr

Mittagspause

  1. Stunde                        12.10   –           12.55 Uhr
  2. Stunde                        13.00   –          13.45 Uhr
  3. Stunde                        13.55   –           14.40 Uhr
  4. Stunde                        14.45   –           15.30 Uhr

Verstöße gegen die Hausordnung werden mit Erziehungs- bzw. Ordnungsmaßnahmen in Form von

– Arbeitseinsätzen auf dem Schulgelände

– Regresspflicht bei mutwilliger Zerstörung

– und anderen Schulstrafen

geahndet.

Die Schulleitung